IO: §§ 9, 110 Abs 2
BAO: § 238
Nach der gegenüber der Verjährungsregelung des § 238 BAO spezielleren Bestimmung des § 9 IO wird durch die Anmeldung im Insolvenzverfahren die Verjährung der angemel-
IO: §§ 9, 110 Abs 2
BAO: § 238
Nach der gegenüber der Verjährungsregelung des § 238 BAO spezielleren Bestimmung des § 9 IO wird durch die Anmeldung im Insolvenzverfahren die Verjährung der angemel-
