Die Autoren analysieren § 7 Abs 1 EKEG und legen einen besonderen Fokus auf die Definition der Treuhandbeteiligung sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Treugeber einem Gesellschafter gleichgestellt wird. Zudem erörtern die Autoren die Sonderfälle der "faktisch gelebten" Treuhand, der Sicherungstreuhand und der mehrseitigen Treuhand.

