Der Beitrag beschäftigt sich mit der Anschaffung eines Gegenstands durch eine GmbH, der ausschließlich von einem Gesellschafter genutzt werden kann. Der Autor untersucht, ob bereits die Anschaffung oder erst die Nutzung durch den Gesellschafter eine Einlagenrückgewähr darstellt, sowie den Umfang des Ersatzanspruches der GmbH.

