Vor Insolvenzeröffnung an eine Finanzbehörde erbrachte Steuerzahlungen können anfechtbar sein. Zur Ermittlung, ob und wann Zahlungen geleistet wurden, benötigt der Insolvenzverwalter eventuell Akteneinsicht. Die Autoren untersuchen die für die Akteneinsicht in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen, und fokussieren sich dabei insb auf die DSGVO.

