IO: §§ 140-142, 260
OGH 14. 1. 2025, 8 Ob 75/24y
Mit einem Beschluss des RekursG, der dem ErstG eine neuerliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Sanierungsplanantrags aufträgt, wird in die Rechtsstellung eines Gläubigers nicht eingegriffen. Sein Revisionsrekurs ist wegen fehlender Rechtsmittellegitimation zurückzuweisen (8 Ob 70/11v).

