Nachdem im Gefolge rezenter EuGH-Judikatur § 20 Abs 1 S 3 HIKrG novelliert wurde, analysiert der Autor, welche Kosten nunmehr bei vorzeitiger Rückzahlung von Hypothekar- und Immobilienkrediten verhältnismäßig verringert werden, und plädiert für eine Orientierung an der Rsp des EuGH und für eine Abkehr von der Unterscheidung in laufzeitabhängige und laufzeitunabhängige Kosten.

