Anlässlich der E 7 Ob 169/24i, in welcher der OGH von seiner bisherigen Rsp abweicht, erläutert die Autorin die Qualifikation von Kreditbearbeitungsgebühren als Haupt- oder Nebenleistung eines Kreditvertrags und damit verbunden deren Kontrollfähigkeit nach § 879 Abs 3 ABGB, sowie wann eine derartige Gebühr als gröblich benachteiligend iSd Bestimmung gilt.

