Die Autorin stellt den (Sicherungs-)Schuldbeitritt in Abgrenzung zur Bürgschaft dar und erörtert eingehend, welche schon im Übernahmezeitpunkt bestehenden sowie erst danach entstehenden Einreden der Beitretende geltend machen kann.
Die Autorin stellt den (Sicherungs-)Schuldbeitritt in Abgrenzung zur Bürgschaft dar und erörtert eingehend, welche schon im Übernahmezeitpunkt bestehenden sowie erst danach entstehenden Einreden der Beitretende geltend machen kann.
