IO: §§ 16, 46, 50 f
WGG: § 17 Abs 1
Seit der WGG-Novelle 2016 entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags erst mit der Auflösung des Bestandvertrags. Erfolgt sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Anspruch als Masseforderung anzusehen.