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Der Anspruch auf Rückzahlung des WGG-Finanzierungsbeitrags ist eine Masseforderung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2023/222ZIK 2023, 221 Heft 6 v. 22.12.2023

IO: §§ 16, 46, 50 f

WGG: § 17 Abs 1

Seit der WGG-Novelle 2016 entsteht der Anspruch auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrags erst mit der Auflösung des Bestandvertrags. Erfolgt sie nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Anspruch als Masseforderung anzusehen.

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