IO: §§ 3, 8 Abs 1, § 119 Abs 5
Lehnt der Insolvenzverwalter den Eintritt in einen Rechtsstreit ab, in dem der Schuldner Kl ist, so scheidet der Anspruch aus der Insolvenzmasse aus. Der Streitgegenstand scheidet dabei endgültig und unwiderruflich aus und wird somit insolvenzfrei.