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Keine gerichtliche Genehmigungsbefugnis bei Verwertung im Abschöpfungsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas KonecnyZIK 2023/151ZIK 2023, 154 Heft 4 v. 31.8.2023

IO: § 203

Verwertungshandlungen der Schuldnerin im Abschöpfungsverfahren bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des Treuhänders. Eine gerichtliche Genehmigung solcher Verwertungshandlungen ist im Gesetz nicht vorgesehen.

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