IO: §§ 21, 26 Abs 3
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Optionsverpflichteten bewirkt nicht das Erlöschen einer noch nicht ausgeübten Kaufoption, wenn sie dem Optionsberechtigten noch vor Eröffnung des Insolvenz-
IO: §§ 21, 26 Abs 3
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Optionsverpflichteten bewirkt nicht das Erlöschen einer noch nicht ausgeübten Kaufoption, wenn sie dem Optionsberechtigten noch vor Eröffnung des Insolvenz-