Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen ist es laut der Europäischen Kommission für die Kreditgeber wichtig zu wissen, womit sie rechnen müssen, wenn ein Schuldner in finanzielle Notlage gerät (Mitteilung vom 25. 11. 2021, COM(2021) 720 final Pkt 3.4). Das betrifft ua die Möglichkeit einer Anfechtung. Mit einer Harmonisierung des Anfechtungsrechts betreffend Transaktionen beschäftigte sich seit einigen Jahren eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Reinhard Bork und Michael Veder. Abschließend wurde der Entwurf eines Modellgesetzes vorgelegt (Bork/Veder, Harmonisation of Transactions Avoidance Laws [2022]). Siehe dazu in einer der nächsten Ausgaben der ZIK Stipanitz, Stärkere Konvergenz der nationalen Rechtsvorschriften zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen und Blick auf das Musterrecht für ein harmonisiertes Anfechtungsrecht.