In Umsetzung der RIRL-Vorgaben für einen präventiven Restrukturierungsrahmen schuf man in Deutschland das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG). Nach dessen § 16 hat das dt BM für Justiz und für Verbraucherschutz eine Checkliste für Restrukturierungspläne bekannt zu machen, die an die Bedürfnisse von KMU angepasst ist. Sie ist nun unter www.bmj.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Fruehwarnsysteme/StaRUG_node.html zu finden (Stand 27. 10. 2022).