Die Europäische Kommission strebt im Rahmen der Arbeiten zur Schaffung eines integrierten EU-Kapitalmarkts ua eine teilweise Harmonisierung des Insolvenzrechts für Unternehmensinsolvenzen in den Mitgliedstaaten an (Mitteilung vom 25. 11. 2021, COM(2021) 720 final Pkt 3.4; s ZIK 2021/235, 205). Dabei kündigte sie bis zum dritten Quartal 2022 Vorschläge an, voraussichtlich für eine Richtlinie. Diese Initiative der Kommission erfolgte zwar bis Ende des genannten Zeitraums nicht, sie ist aber in näherer Zukunft zu erwarten. Ein Schwerpunkt könnte im Anfechtungsrecht liegen (s dazu auch unten ZIK 2022/178, 165).