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Unterbrechung eines Außerstreitverfahrens und Revisionsrekurs

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/164ZIK 2022, 153 Heft 4 v. 8.9.2022

IO: § 8a

AußStrG: § 62

"Revisionsrekurs" im Außerstreitverfahren sind alle Rekurse gegen "im Rahmen des Rekursverfahrens ergangene" Beschlüsse des RekursG und damit auch von diesem gefasste Unterbrechungsbeschlüsse (RIS-Justiz RS0120565 [T5, T13]). Ein solcher Unterbrechungsbeschluss des RekursG ist daher zwar grundsätzlich anfechtbar, allerdings nur unter den Voraussetzungen für einen Revisionsrekurs (1 Ob 148/11p).

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