vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Teilerfolg bei einer Exekution und Anfechtung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2022/163ZIK 2022, 152 Heft 4 v. 8.9.2022

IO: §§ 7, 30 Abs 1 Z 1, § 31 Abs 1 Z 2

ABGB: §§ 469, 1411 ff

Die Bestimmung über die Unterbrechung anhängiger Rechtsstreitigkeiten ist im Exekutionsverfahren nicht anzuwenden. Das Pfandrecht hört durch die Tilgung der Schuld auf. Das ist im Falle der zwangsweisen Hereinbringung die Zuweisung aus dem Erlös der verwerteten Vermögenswerte des Verpflichteten bzw die Zuweisung aufgrund eines Verteilungsbeschlusses. Das damit erloschene, inkongruent erworbene exekutive Pfandrecht kann nicht mehr angefochten werden, wohl aber die auf ihm beruhende Zahlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte