Die Europäische Kommission strebt eine Harmonisierung der Insolvenzrechte der Mitgliedstaaten an (s https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12592-Enhancing-the-convergence-of-insolvency-laws ; abgefragt 22. 12. 2020). Die bestehenden großen Unterschiede werden als Hindernis insb zur Etablierung einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion betrachtet. Angesprochen sind ua Insolvenztatbestände, Anfechtungsrecht und die Stellung besicherter Gläubiger.