Das BMJ legt einen MEntw zu einer Gesamtreform des Exekutionsrechts vor, der auch Änderungen im Insolvenzrecht enthält. Ein Hauptanliegen ist es, die Exekution auf Forderungen und andere Vermögensrechte effizienter zu gestalten; ein weiteres, Exekutionen gegen offenkundig insolvente Verpflichtete zu unterbinden.