Die COVID-19-Gesetze verschonten auch nicht das Insolvenzrecht. Viele Sonderregelungen sind bei Jahresende 2020 schon wieder Geschichte, manches gilt aber noch - eine dreijährige Zahlungshöchstfrist beim Sanierungsplan ist jüngst in Kraft getreten.
Die COVID-19-Gesetze verschonten auch nicht das Insolvenzrecht. Viele Sonderregelungen sind bei Jahresende 2020 schon wieder Geschichte, manches gilt aber noch - eine dreijährige Zahlungshöchstfrist beim Sanierungsplan ist jüngst in Kraft getreten.