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Abschöpfungsverfahren: Zur Prüfung des Verschuldens beim Einleitungshindernis der Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2020/156ZIK 2020, 122 Heft 3 v. 21.7.2020

IO: § 173 Abs 5, § 201

Der Antrag auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens ist nur auf Antrag eines Insolvenzgläubigers abzuweisen und nur dann, wenn eines der gesetzlich vorgesehenen

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