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Anlegerschäden und Einsicht in die Unterlagen von Aufsichtsbehörden

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/199ZIK 2019, 159 Heft 4 v. 6.9.2019

RL 2004/39/EG : Art 54 Abs 1

Weder alle Informationen an die Aufsichtsbehörde, die ein überwachtes Unternehmen betreffen und von ihm an die zuständige Behörde übermittelt wurden, noch alle in der Überwachungsakte enthaltenen Äußerungen dieser Behörde, einschließlich ihrer Korrespondenz mit anderen Stellen, stellen ohne weitere Voraussetzungen vertrauliche

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