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Wirksamkeit von im Ausland begründetem Sicherungseigentum bei Grenzübergang

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/200ZIK 2019, 160 Heft 4 v. 6.9.2019

EO: § 37

IPRG: §§ 7, 31

Die Sicherungsübereignung bewirkt die vorläufige Übertragung des Eigentums als Vollrecht zur Sicherung von Forderungen des Vertragspartners. Dieser ist im Innenverhältnis an die Sicherungsabrede gebunden (7 Ob 12/55; 6 Ob 246/65; RIS-Justiz RS0010391 [T2]; RS0000843 [insb T1, T4]). Auch Sicherungseigentum berechtigt zur Exszindierung.

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