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Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und Ratenvereinbarungen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/180ZIK 2019, 145 Heft 4 v. 6.9.2019

IO: §§ 66, 70

Ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt, kann das InsolvenzG immer nur anhand darauf hinweisender Indizien beurteilen. Als solche kommen in erster Linie anhängige Prozesse und Exekutionen oder sich auf andere Weise manifestierende

Seite 145


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