IO: § 30 Abs 1, § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1
Ein anfechtungsfestes Zug-um-Zug-Geschäft setzt - neben einer entsprechenden Vereinbarung - einen zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (RIS-Justiz RS0064633).
IO: § 30 Abs 1, § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1
Ein anfechtungsfestes Zug-um-Zug-Geschäft setzt - neben einer entsprechenden Vereinbarung - einen zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (RIS-Justiz RS0064633).