IO: § 2 Abs 2, § 3
GBG: § 66 Abs 1
Eine Klagelegitimation des Schuldners selbst wegen behaupteter Verfehlungen im Konkurs ist nur bei sonst bestehendem Rechtsschutzdefizit zu bejahen (RIS-Justiz RS0115501). Daher ist etwa mangels Rechtsschutzdefizits seine Klage auf Anfechtung eines vom Masseverwalter geschlossenen Kaufvertrags unzulässig, weil sie nicht nur