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Zum Antrag des Schuldners auf Streitanmerkung während des Insolvenzverfahrens

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/177ZIK 2019, 144 Heft 4 v. 6.9.2019

IO: § 2 Abs 2, § 3

GBG: § 66 Abs 1

Eine Klagelegitimation des Schuldners selbst wegen behaupteter Verfehlungen im Konkurs ist nur bei sonst bestehendem Rechtsschutzdefizit zu bejahen (RIS-Justiz RS0115501). Daher ist etwa mangels Rechtsschutzdefizits seine Klage auf Anfechtung eines vom Masseverwalter geschlossenen Kaufvertrags unzulässig, weil sie nicht nur

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