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Haager Übereinkommen zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

ZIK aktuellBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2019/152ZIK 2019, 121 Heft 4 v. 6.9.2019

Am 2. 7. 2019 verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein Übereinkommen über die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen in Zivil- und Handelssachen (s hcch.net/en/instruments/conventions/full-text/?cid=137). Vergleichbar dem New Yorker Übereinkommen für Entscheidungen von Schiedsgerichten schafft das Haager Übereinkommen eine Rechtsgrundlage für die weltweite Beachtlichkeit staatlicher Gerichtsentscheidungen. Allerdings setzt diese den Beitritt vieler Staaten voraus. Die Europäische Kommission hat mit den Vorbereitungen für den EU-Beitritt begonnen (s Pressemitteilung vom 3. 7. 2019, ec.europa.eu/germany/news/20190703-anerkennung-zivil-handelsurteilen_de).

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