Moderne Insolvenzrechte streben eine Sanierung insolventer Schuldner an. Unter dem Leitgedanken "Sanieren statt Liquidieren" plant auch die Liechtensteinische Regierung eine umfassende Reform des Insolvenzrechts, das bislang im Fokus die Zerschlagung hat. Künftig soll ein Sanierungsverfahren im Mittelpunkt stehen (s die Mitteilung der Regierung vom 18. 6. 2019, regierung.li/de/mitteilungen/222755). Daher wurde ein umfangreicher Entwurf zur Vernehmlassung (Stellungnahme) vorgelegt (s llv.li/files/srk/vnb-insolvenzrecht.pdf). Mit ua der Schaffung einer Insolvenzordnung mit einem einheitlichen Insolvenzverfahren, der Beseitigung von Gläubigerklassen bei den Insolvenzforderungen, einem Sanierungsverfahren bei Vorliegen eines Sanierungsplans im Eröffnungszeitpunkt, der Unternehmensfortführung und der Möglichkeit eines Sanierungsplans auch im sonst einzuleitenden Konkursverfahren bestehen deutliche Parallelen zum österr Insolvenzrecht - das durchaus bewusst (s Vernehmlassungsbericht 20 ff). Abgesehen wurde allerdings von der Schaffung der Möglichkeit eines Privatkonkurses (s Vernehmlassungsbericht 22).