1. Zum Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-ÄnderungsG 2019 (ZZRÄG 2019; s zuletzt ZIK 2019/3, 1) gibt es inzwischen nicht nur eine Regierungsvorlage (560 BlgNR 26. GP ), sondern auch einen Beschluss des Nationalrats. Die Änderungen sollen mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft treten (s § 272 Abs 13 IO), womit in Kürze zu rechnen ist.