Beim OGH ist nun der 17. Senat unter der Leitung der Präsidentin Hon.-Prof. Dr. Elisabeth Lovrek für Verfahren zuständig, die Insolvenznähe aufweisen. Erfasst sind ua Anfechtungen nach der IO und der AnfO (auch wenn sie mittels Einrede geltend gemacht werden), mit Einschränkungen Prüfungsprozesse, Rechtsstreitigkeiten gem § 262 IO, damit auch Haftungsklagen gegen Insolvenzorgane, Klagen auf Feststellung einer Forderung als Insolvenz- oder als Masseforderung und insolvenznahe Klagen iSd § 63a IO.