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Volle Rechtsschutzversicherungsleistung für Schuldnerprozesse

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/293ZIK 2018, 231 Heft 6 v. 31.12.2018

IO: § 2 Abs 2

VersVG: §§ 156, 157

Der Rechtsschutzversicherer hat die gesamten Kosten eines vom insolventen Schuldner zugunsten der Masse geführten Verfahrens zu zahlen, nicht nur einen der Quote entsprechenden Betrag.

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