IO: § 3 Abs 2
UGB: § 347
Durch Zahlung einer Schuld an den Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Verpflichtete nicht
IO: § 3 Abs 2
UGB: § 347
Durch Zahlung einer Schuld an den Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird der Verpflichtete nicht