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Löschung einer Gesellschaft und Insolvenzfähigkeit

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2018/236ZIK 2018, 187 Heft 5 v. 12.11.2018

IO: §§ 1, 68, 70

FBG: § 40

Die in der IO nicht eigens geregelte Insolvenzfähigkeit ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Parteifähigkeit zu beurteilen: Wer parteifähig ist, ist grundsätzlich auch insolvenzfähig (RIS-Justiz RS011742; 8 Ob 244/02v).

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