Das WiEReG brachte ein Register der Wirtschaftlichen Eigentümer von in Österreich ansässigen Rechtsträgern, gem § 5 besteht eine Meldepflicht. Es stellt sich die Frage, ob in Insolvenzverfahren betroffener Rechtsträgern Insolvenzverwalter (subsidiär) meldepflichtig sind. Grill, Die Pflichten insolventer Rechtsträger nach dem WiEReG, ZIK 2018/114, 105 hat sie verneint.