IO: § 280
Dem Schuldner kann auch im Zeitraum, für den ihm Ergänzungszahlungen aufgetragen wurden, die Restschuldbefreiung nach der Übergangsbestimmung zum IRÄG 2017 erteilt werden, weil die (ursprüngliche) Abtretungserklärung schon abgelaufen ist.
IO: § 280
Dem Schuldner kann auch im Zeitraum, für den ihm Ergänzungszahlungen aufgetragen wurden, die Restschuldbefreiung nach der Übergangsbestimmung zum IRÄG 2017 erteilt werden, weil die (ursprüngliche) Abtretungserklärung schon abgelaufen ist.