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Keine Unternehmensfortführung bei verbotener Geschäftstätigkeit

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/300ZIK 2017, 233 Heft 6 v. 15.1.2018

IO: §§ 114a, 115

Das InsolvenzG darf an sich die Schließung des schuldnerischen Unternehmens nur anordnen oder bewilligen, wenn aufgrund von Erhebungen feststeht, dass anders eine Er-

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