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Inkassounternehmer als Kreditvermittler und Verbraucherkreditrecht

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/207ZIK 2017, 158 Heft 4 v. 13.9.2017

RL 2008/48/EG : Art 2 Abs 2 lit j, Art 3 lit f, Art 5, 6, 7

RL 2009/22/EG

1. Eine Vereinbarung über einen neuen Tilgungsplan, die über ein Inkassobüro zwischen einem Kreditgeber und einem säumigen Verbraucher geschlossen wird, ist nicht "unentgeltlich", wenn sich der Verbraucher darin verpflichtet, den Gesamtbetrag des Kredits zu zahlen sowie Zinsen und Kosten, die im ursprünglichen Vertrag über die Gewährung des Kredits nicht vorgesehen waren.

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