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Haftrücklassgarantie beim Werkvertrag: Ansprüche auf Rückleistung verjähren in drei Jahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/208ZIK 2017, 158 Heft 4 v. 13.9.2017

ABGB: §§ 1431, 1478 f, 1486 Z 1

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