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Der Prozess über den Anspruch aus einer Patronatserklärung ist nicht insolvenznahe

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/98ZIK 2017, 71 Heft 2 v. 2.5.2017

EuInsVO: Art 3, 25

EuGVVO 2012: Art 1 Abs 2 lit b

Der Mitgliedstaat, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist auch für Klagen international zuständig, die unmittelbar aus diesem Verfahren hervorgehen und mit diesem in engem Zusammenhang stehen. Maßgeblich ist dabei, ob der zugrunde liegende Anspruch oder die Verpflichtung den allgemeinen Regeln des Zivil- und Handelsrechts entspringt oder aber den abweichenden Sonderregeln für Insolvenzverfahren. Eine Klage zur Durchsetzung einer Verpflichtung aus einer Patronatserklärung ist nicht insolvenznahe. Die Patronatsverpflichtung beruht auf dem allgemeinen Zivilrecht; ihre klageweise Durchsetzung steht nicht notwendig mit einem Insolvenzverfahren im Zusammenhang. Dass eine Leistung aufgrund der Patronatserklärung zu einer Erweiterung der Insolvenzmasse führt und eine solche im Insolvenzverfahren aufgrund der Verfügungsbeschränkung für die Schuldnerin vom Insolvenzverwalter durchgesetzt wird, ändert an der Grundlage der geltend gemachten Ansprüche nichts.

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