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Beendigung des Abschöpfungsverfahrens und Rekursfrist

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/97ZIK 2017, 70 Heft 2 v. 2.5.2017

IO: § 213 Abs 6, § 257 Abs 2

Bei öffentlicher Bekanntmachung eines Beschlusses wird die Rechtsmittelfrist bereits mit der Aufnahme in die Insolvenzdatei in Lauf gesetzt, und zwar unabhängig davon, ob auch noch eine besondere Zustellung an die Beteiligten erfolgt ist (RIS-Justiz RS0065237, RS0110969).

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