Die AbschlussprüferV verbietet die Erbringung zahlreicher Nichtprüfungsleistungen - darunter auch Steuerberatungsleistungen - durch den Abschlussprüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse. Die Reichweite dieser Bestimmung wird untersucht.
Die AbschlussprüferV verbietet die Erbringung zahlreicher Nichtprüfungsleistungen - darunter auch Steuerberatungsleistungen - durch den Abschlussprüfer eines Unternehmens von öffentlichem Interesse. Die Reichweite dieser Bestimmung wird untersucht.