Die Abschlussprüfungs-VO begrenzt die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zehn Jahre. Die Übergangsregelungen hinsichtlich bestehender Verträge mit Abschlussprüfern werden erörtert.
Die Abschlussprüfungs-VO begrenzt die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von Abschlussprüfern bei Unternehmen von öffentlichem Interesse auf zehn Jahre. Die Übergangsregelungen hinsichtlich bestehender Verträge mit Abschlussprüfern werden erörtert.