Der Autor beschäftigt sich unter Berücksichtigung einer Entscheidung des BFG mit der Frage, inwieweit im betrieblichen Bereich ein Verlust aus der Konvertierung eines vor dem 1. 4. 2012 aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens ausgeglichen werden kann.
Der Autor beschäftigt sich unter Berücksichtigung einer Entscheidung des BFG mit der Frage, inwieweit im betrieblichen Bereich ein Verlust aus der Konvertierung eines vor dem 1. 4. 2012 aufgenommenen Fremdwährungsdarlehens ausgeglichen werden kann.