Das HIKrG normiert erstmals Wohlverhaltensregeln bei der Vergabe von Immobilienkrediten. Das Verhältnis der allgemeinen Wohlverhaltensregeln zu den spezifischen Pflichten im HIKrG wird ebenso erörtert wie die gesetzlichen Anforderungen, welche nun an Kreditgeber und Kreditvermittler gestellt werden.