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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren

BeiträgeMag. Martin LutschounigZIK 2017/7ZIK 2017, 2 Heft 1 v. 28.2.2017

Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren nach § 78 IO haben den Schutz des Massevermögens zum Ziel. Welche Maßnahmen diesem Zweck im Einzelfall dienlich sind, hat das Insolvenzgericht anhand der Sicherungsfunktion zu beurteilen. Die vorliegende Entscheidung rückt diesen Gesichtspunkt in zutreffender Weise in den Vordergrund.

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