König hat sich im vorletzten Heft der ZIK mit der Entscheidung des OGH auseinandergesetzt, welche die Anfechtungsansprüche in der (laufenden) Insolvenz eines der ehemals größten österr Bauunternehmen gegenüber einer GKK anerkennt.2 Dieses Urteil bleibt in der Wiedergabe des Sachverhalts oberflächlich und geht auf die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen im Wesentlichen nicht ein. Die Besprechung von König muss deshalb zwangsläufig unvollständig bleiben. Es soll deshalb an dieser Stelle Licht in die Sache gebracht werden.