Das in ZIK 2016/280, 201 erwähnte Erkenntnis in Sachen Besteuerung nach Liquidation in Insolvenzverfahren ist nunmehr in der Findok veröffentlicht: s BFG 19. 12. 2016, RV/5100775/2015. Das BFG kommt zum Ergebnis, dass Verbindlichkeiten kein Bestandteil des Abwicklungs-Endvermögens iSd § 19 Abs 4 KStG seien. Das gelte insb auch im Fall einer Insolvenz.