RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1, Anh Nr 1 Buchst e
RL 2008/48/EG : Art 3 Buchst l, Art 10 Abs 2, Anh I Nr I
Art 7 Abs 1 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Verfahrensregelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die in einem Insolvenzverfahren zum einen dem mit diesem Verfahren befassten G nicht erlaubt, von Amts wegen die etwaige Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln zu prüfen, auf denen im Rahmen dieses Verfahrens angemeldete Forderungen beruhen, obwohl das G über die hierzu erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügt, und die zum anderen dieses G nur zu einer Prüfung von ungesicherten Forderungen ermächtigt, und zwar allein in Bezug auf einige eingeschränkte Rügen iZm der Verjährung oder dem Erlöschen dieser Forderungen.