IO: §§ 156a, 158 Abs 2, §§ 163, 196 Abs 2
Ein Zahlungsplan ist nichtig, wenn der Schuldner offene Masseforderungen nicht binnen einer vom InsolvenzG festgesetzten Frist zahlt. Die Folgen der Nichtigkeit entsprechen denen bei Nichtigkeit eines Sanierungsplans. Der Schuldner büßt dabei den Schuldennachlass und alle sonstigen gewährten Begünstigungen ein.